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Als
Fachleute für die steuerliche Behandlung
von Erbschaften und Schenkungen sind wir der geeignete
Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen
rund um das Testament und die eventuelle spätere
Testamentsvollstreckung.
Oft
sind wir hervorragend über die bestehenden
Vermögensverhältnisse informiert und
können die Beteiligten dementsprechend schon
im Vorfeld auf die optimale steuerliche Gestaltung
hinweisen.
Später
regeln wir bei entsprechendem Auftrag die Umsetzung
des Testaments. Wir sorgen zum Beispiel dafür,
dass die Erbschaftssteuer korrekt bezahlt wird
und setzen den Willen des Erblassers eins zu eins
um. Als unbeteiligter "Dritter" können
wir zudem als Vermittler fungieren, sollte es
zwischen den Erben zu strittigen Fragen kommen.
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