Wir kümmern uns um die Steuererklärungen von Rentnern.

Spezielle Leistungen für Rentner | Das bestmögliche Steuerergebnis erzielen

Jeder Rentner in Deutschland muss eine Steuererklärung abgeben, wenn er mit der Summe seiner Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet. Für 2020 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro. Neben den Renten, sowohl gesetzlich als auch privat, zählen z.B. auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge zu den Gesamteinkünften. Jedoch müssen Rentner nicht in jedem Fall ihre Rente versteuern. Die zu zahlenden Steuern richten sich unter anderem nach dem Jahr, in dem der Rentner erstmalig Rentenbezüge erhalten hat.

  • Wie werden Rentner besteuert?
  • Wann ist die Rente steuerpflichtig?
  • Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
  • Ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

Das können wir für Sie tun

Das können wir für Sie tun
  • Wir prüfen, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen.
  • Falls Sie steuererklärungspflichtig sind, erstellen wir die Steuererklärung für Sie und berücksichtigen alle abzugsfähigen Kosten. Sie haben mit den Formularen nichts zu tun und können davon ausgehen, dass wir mit unserer Expertise das für Sie steuergünstigste Ergebnis ermitteln.
  • Haben Sie unterschiedliche Einkunftsquellen, können wir den Gesamtbetrag mit Ihrer Vollmacht beim Finanzamt abrufen, so dass Sie uns nicht die einzelnen Rentennachweise einreichen müssen.
  • Sollten Sie es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffen, relevante Belege bei uns einzureichen, kümmern wir uns gerne darum, diese bei Ihnen abzuholen.
  • Sie müssen die Belege auch nicht sortieren, das übernehmen wir für Sie.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Wir reichen Ihre Steuererklärung ein, prüfen den Bescheid und legen, falls nötig, Einspruch ein. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern.
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Steuerberater Dr. Voß & Platzer PartG mbB

Wir kümmern uns um Sie.