Wir kümmern uns um Vermieter.

Spezielle Leistungen für Vermieter | Umfangreich und vorausschauend

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Dazu zählen neben den reinen Mieteinnahmen z.B. auch Nebenkostenvorauszahlungen, Miete für Garagen und Stellplätze oder Zahlungen für Einbauten wie Küchen. Vermieter müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Gegen die Einkünfte können jedoch auch zahlreiche Ausgaben gerechnet werden. Das verringert Ihre Steuerlast.

  • Wie genau sind Mieteinnahmen zu versteuern?
  • Wann kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
  • Was genau können Vermieter von der Steuer absetzen?
  • Können Vermieter Werbungskosten geltend machen?
  • Wie berechnet sich die Abschreibung?

Das können wir für Sie tun

Das können wir für Sie tun
  • Schon bevor Sie das Objekt erwerben, beraten wir Sie vorausschauend, was Sie dabei beachten sollten.
  • Sie erhalten Tipps und Tricks von uns, wie Sie z.B den Kredit samt Schuldzinsen steuerlich optimal aufteilen und was Sie bei (teilweiser) Selbstnutzung beachten müssen.
  • Wir weisen Sie darauf hin, ab wann ein Herstellungsaufwand aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss und ab wann es sich um einen Erhaltungsaufwand handelt. So finden wir den für Sie steuergünstigsten Weg.
  • Wir berechnen zuverlässig die Abschreibungsbemessungsgrundlage für Sie.
  • Fallen bei Ihnen Instandhaltungskosten an, beraten wir Sie, wie Sie diese bestmöglich verteilen können.
  • Wir berücksichtigen die Hausgeldabrechnung und welche Positionen für die Steuererklärung bedeutend sind.
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Steuerberater Dr. Voß & Platzer PartG mbB

Wir kümmern uns um Sie.