Wir kümmern uns um Ihren Jahresabschluss.

Jahresabschluss | Umfangreiche Leistungen und vorausschauende Hinweise

Ein Jahresabschluss ist verbunden mit viel Aufwand und erfordert Wissen und Erfahrung, z.B. bei der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen. Oder bei Pensionsrückstellungen, die in der Steuerbilanz anders berücksichtigt werden müssen als in der Handelsbilanz. Letztlich ist der Jahresabschluss das Ergebnis einer gewissenhaft durchgeführten Buchhaltung. Der Jahresabschluss wird nach einem kaufmännischen Geschäftsjahr erstellt. Das Geschäftsjahr endet meist mit dem Kalenderjahr, es kann aber auch während des Jahres enden. Dem Jahresabschluss wird die finanzielle Lage des Unternehmens entnommen, sowie dessen Erfolg, welcher in dem jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde. In der Regel enthält der Jahresabschluss den Abschluss der Buchhaltung und Dokumente zur Rechnungslegung. Gesetzlich muss ein Jahresabschluss aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bestehen. Einige Gesellschaftsformen müssen zusätzlich noch einen Anhang hinzufügen und in manchen Fällen wird ein Lagebericht ergänzt. Eine andere Regelung existiert für kleine Gewerbetreibende und Freiberufler: sie erstellen eine Einnahmenüberschussrechnung und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen.

Das können wir für Sie tun

Das können wir für Sie tun
  • Wir erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften.
  • Sie erhalten von uns Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung sämtlicher handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.
  • Wir erstellen die Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Gewinnermittlung für Sie.
  • Wir erstellen Ihnen die Handels- und Steuerbilanzen, sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • Darüber hinaus erstellen wir spezielle Bilanzen z.B. bei Gründung oder Liquidation.
  • Zusätzlichen erstellen wir die dazugehörigen Steuererklärungen, z.B. für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer.
  • Sie erhalten von uns den Anhang zur Bilanz und wir helfen Ihnen, den Lagebericht zu erstellen.
  • Wir erstellen die E-Bilanz und übermitteln diese an das zuständige Finanzamt.
  • Wir legen den Jahresabschluss für Sie im elektronischen Bundesanzeiger offen oder hinterlegen diesen, wenn möglich und erwünscht.
  • Wir begleiten Sie in Gesprächen mit Ihrer Bank, wobei Sie von unserer jahrelang aufgebauten, guten Reputation profitieren.
  • Den von uns erstellten Jahresabschluss erläutern wir Ihnen gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
  • Für Ihre Planung geben wir Ihnen vorausschauende Hinweise auf Basis des Jahresabschlusses und zeigen Ihnen Entwicklungstendenzen auf.
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Steuerberater Dr. Voß & Platzer PartG mbB

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